Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hundeschule Dätgen, Inhaberin Kirstin Behrens

§ 1 Geltung und Vertragsinhalt
(1) Diese AGB sind Grundlage und Vertragsbestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Hundeschule Dätgen, Inhaberin Kirstin Behrens (nachfolgend auch „Hundeschule“) und Kunden, die Ausbildungs- und Trainingsleistungen der Hundeschule (Einzel- und Gruppentraining, Hundegruppen wie z.B. Welpengruppen, Spielgruppen, Freilauf etc., nachfolgend auch „Ausbildungseinheiten“) in Anspruch nehmen oder an Seminaren, Webinaren, Workshops, organisierten Spaziergängen etc. teilnehmen) teilnehmen, die von der Hundeschule angeboten werden.
(2) Der Kunde erhält im Rahmen der Ausbildungseinheiten Handlungsvorschläge und Anleitungen für eine artgerechte und tierschutzkonforme Hundeerziehung/-ausbildung
bzw. den Umgang mit Verhaltensproblemen oder -auffälligkeiten seines Hundes. Die Hundeschule schuldet lediglich eine Ausbildungs- und Beratungsleistung; die Hundeschule schuldet keinen Ausbildungs- oder Beratungserfolg.
(3) Die Themen und Inhalte von Seminaren, online-Kursen, Workshops, organisierten Spaziergängen richten sich jeweils nach den Vorankündigungen und Angeboten der Hundeschule. Die Inhalte von Seminaren, Webinaren, und Workshops, die von externen Dozenten oder Referenten geleitet werden, liegen ausschließlich in der Verantwortung der externen Dozenten und Referenten.

§ 2 Preise
(1) Die Preise für die Leistungen und Angebote der Hundeschule richten sich nach der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preisliste, die die Hundeschule auf Ihrer Internetpräsenz https://www.hundeschule-daetgen.de veröffentlicht. Davon abweichend können die Preise für Leistungen der Hundeschule auch individuell insbesondere nach Leistungsgegenstand, Art der Ausbildung, Ausbildungsinhalten und Ausbildungsformen vereinbart werden.
(2) Die Teilnahmegebühren für Seminare, Webinare, Workshops, organisierte Spaziergänge etc. richten sich nach den Angeboten bzw. Ankündigungen.
(3) Sämtliche Preisangaben verstehen sich inklusive Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe.

§ 3 Teilnahme eines Hundes an Ausbildungseinheiten und Seminare, Webinare,
Workshops, organisierte Spaziergänge etc.; Zusammensetzung von
Ausbildungsgruppen; Ort und Zeit der Ausbildungseinheiten; Übertragbarkeit
(1) Ein Hund darf an Ausbildungseinheiten nur dann teilnehmen, wenn der Kunde mit dem Anmeldeformular in Textform erklärt hat, dass
a) der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen ausreichenden Impfschutz (Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenzavirus, Leptospirose und Tollwut) verfügt.
b) der Hund – soweit rechtlich vorgeschrieben – ordnungsbehördlich gemeldet ist,
c) für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist und besteht sowie
d) der Hund nicht unter chronischen Erkrankungen leidet oder Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit zeigt, bzw. der Kunde erklärt, unter welchen chronischen Erkrankungen der Hund leidet und/oder Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit zeigt. Der Kunde hat der Hundeschule unverzüglich in Textform mitzuteilen, wenn nach der Anmeldung des Hundes Änderungen bezüglich der zu a) bis d) genannten Sachverhalte eintreten.
(2) Während der Ausbildungseinheiten wird der Kunde den Anweisungen des/der für die Hundeschule tätigen Trainers/Trainerin folgen und an einem störungsfreien Ablauf der Ausbildung mitwirken.
(3) Die Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen, es sei denn, der/die für die Hundeschule tätige Trainer/Trainerin weist den Kunden während einer Ausbildungseinheit ausdrücklich an, seinen Hund abzuleinen. Das Ableinen geschieht auf alleinige Verantwortung des Kunden. Die Verwendung von Stachelhalsbändern sowie sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel ist untersagt. Ebenso untersagt ist die Verwendung von „Flexi-Leinen“ (Rollleinen, in der die Leine oder der Gurt automatisch auf- und abgerollt wird). Der Kunde ist für die Funktionsfähigkeit und Geeignetheit seiner Ausrüstung verantwortlich.
(4) Hündinnen können grundsätzlich während der Läufigkeit mit Schutzhosen an Ausbildungseinheiten teilnehmen. Soweit der Ablauf von Ausbildungseinheiten aufgrund der Läufigkeit beeinträchtigt wird, behält sich die Hundeschule vor, die Hündin zeitweise von Ausbildungseinheiten, die in Gruppen stattfinden, auszuschließen. Versäumte Ausbildungseinheiten werden nach Abstimmung mit dem Kunden und unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Hundeschule und des aktuellen Leistungsangebots nachgeholt.
(5) Die Aufnahme eines Kunden/Hundes in eine Ausbildungsgruppe erfolgt durch die Hundeschule.
(6) Die Hundeschule ist jederzeit berechtigt, bei Unverträglichkeit von Hunden untereinander Kunden einer anderen Ausbildungsgruppe zuzuordnen. Die Hundeschule ist des Weiteren berechtigt, eine Ausbildungseinheit nach eigenem Ermessen abzubrechen oder Kunden temporär oder dauerhaft aus einer Ausbildungsgruppe/Hundegruppe oder vom Ausbildungsbetrieb auszuschließen wenn
a) es zu aggressiven Auseinandersetzungen oder Unverträglichkeiten zwischen
teilnehmenden Hunden kommt oder
b) Kunden Anweisungen der des/der für die Hundeschule tätigen Trainers/Trainerin
nicht befolgen oder
c) Kunden tierschutzwidrige Hilfsmittel nutzen oder gegen tierschutzrechtliche
Bestimmungen verstoßen oder
d) von Kunden oder von Hunden Störungen des Trainingsablaufs ausgehen und der
Kunde die Störung trotz Aufforderung des Trainers/der Trainerin nicht unterlässt bzw.
unterbindet.
(7) In diesen Fällen des Ausschlusses gemäß Absatz (6) erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Vergütung für die abgebrochene(n) oder entfallende(n)
Ausbildungseinheit(en), es sei denn, die abgebrochene Ausbildungseinheit wird wiederholt oder der Kunde wird einer anderen Ausbildungsgruppe zugewiesen.
(8) Ort und Zeit der Ausbildungseinheiten werden unter Berücksichtigung des Ausbildungsziels und -gegenstands von der Hundeschule bestimmt.
(9) Der Anspruch auf Inanspruchnahme von Ausbildungs- und Trainingsleistungen oder Teilnahme an einer Gruppenausbildung ist nicht auf Dritte übertragbar. Familienmitglieder des Kunden etc. können den Hund des Kunden in Abstimmung mit der Hundeschule während der Ausbildungseinheiten führen.

§ 4 Teilnahme von Hunden an Seminaren, Webinaren, Workshops, organisierten
Spaziergängen etc.
Wenn dies nicht in den Angeboten/Ankündigungen für Seminare, Webinare, Workshops, organisierte Spaziergänge etc. ausdrücklich ausgeschlossen oder beschränkt ist, können Kunden in Begleitung ihrer Hunde an solchen Veranstaltungen teilnehmen. Die Anzahl der Hunde, die den Kunden begleiten, ist in der Anmeldung anzugeben. Die Regelungen zu § 3 Abs. (1) – (6) gelten entsprechend.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag durch die Hundeschule
Die Hundeschule ist berechtigt, vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) ein Kunde die vereinbarte Vergütung nicht bei Fälligkeit zahlt,
b) ein Kunde sich vertragswidrig verhält, insbesondere die Regelungen gemäß §§ 3, 4 verletzt oder der Zuordnung zu einer anderen Ausbildungsgruppe widerspricht oder
c) ein Kunde oder ein Hund eines Kunden den/die für die Hundeschule tätige(n) Trainer/Trainerin, andere Kunden oder Personen oder andere Hunde gefährdet.

§ 6 Verhinderung, Verspätung, geringe Teilnehmerzahl; höhere Gewalt
(1) Kann eine Ausbildungseinheit wegen Erkrankung oder Verhinderung des/der für die Hundeschule tätigen Trainers/Trainerin, aufgrund extremer Wetterverhältnisse oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht abgehalten werden, wird die Ausbildungseinheit in Abstimmung mit dem/den betroffenen Kunden zum frühestmöglichen Zeitpunkt ggfs. auch im Rahmen einer anderen Ausbildungsgruppe nachgeholt.
(2) Erscheint ein Kunde nicht oder verspätet zu einer vereinbarten Einzel- Ausbildungseinheit, besteht der Vergütungsanspruch der Hundeschule fort; der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die – teilweise – versäumte Ausbildungseinheit nachgeholt oder die Ausbildungseinheit um den Zeitraum der Verspätung verlängert wird. Im Falle des Nichterscheinens des Kunden gilt dies nicht, wenn der Kunde die Teilnahme an der Ausbildungseinheit 24 Stunden vor Beginn der Ausbildungseinheit absagt oder der Kunde sein Nichterscheinen z.B. wegen Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird die versäumte Ausbildungseinheit unter Berücksichtigung der Kapazitäten und Auslastung der Hundeschule nachgeholt.
(3) Die Hundeschule ist berechtigt Gruppenausbildungseinheiten abzusagen, zu verschieben oder Ausbildungsgruppen zusammenzulegen, wenn nicht eine ausreichende Anzahl von Kunden zu der Ausbildungseinheit erscheinen. Die Ausbildungseinheit wird unter Berücksichtigung der Kapazitäten und Auslastung der Hundeschule und des aktuellen Leistungsangebots nachgeholt.
(4) Die Hundeschule ist berechtigt Seminare, Webinare, Workshops, organisierte Spaziergänge etc. bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder bei Verhinderung des Dozenten oder Referenten abzusagen. Die Hundeschule wird unverzüglich die Absage den betroffenen Kunden mitteilen und den betroffenen Kunden die gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstatten. Gleiches gilt, wenn ein Seminar, Webinar, Workshop,
organisierter Spaziergang etc. aus Gründen höherer Gewalt ausfällt.

§ 7 Kündigung von Ausbildungskursen durch den Kunden
Ausbildungskurse können von dem Kunden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung ist über das auf der Internetpräsenz der Hundeschule https://www.hundeschule-daetgen.de zu findende Kündigungsformular per E-mail zu erklären. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei der Hundeschule.

§ 8 Stornierung (Rücktritt) von Seminaren, Webinaren, Workshops, organisierten
Spaziergängen etc. durch den Kunden; Absage
(1) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag über die Teilnahme an einem Seminar, Webinar, Workshop, organisierten Spaziergang etc. zurücktreten. Der Rücktritt ist per E-mail an die E-mail-Adresse kontakt@hundeschule-daetgen.de zu erklären.
(2) Im Fall des Rücktritts vom Vertrag schuldet der Kunde eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10 % der Teilnahmegebühr. Zusätzlich schuldet der Kunde eine Stornogebühr bei Rücktritt
a) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 % der Teilnahmegebühr
b) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Teilnahmegebühr
c) weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr
Benennt der Kunde einen Ersatzteilnehmer oder findet die Hundeschule einen Ersatzteilnehmer, schuldet der Kunde im Fall des Rücktritts lediglich die
Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10 % der Teilnahmegebühr.
Der Kunde ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer für Seminare, Webinare, Workshops, organisierte Spaziergänge etc. zu benennen. Die Hundeschule ist berechtigt, den benannten Ersatzteilnehmer aus berechtigten Gründen abzulehnen.

§ 9 Haftung; Hausordnung
(1) Der Kunde nimmt auf eigenes Risiko an Ausbildungseinheiten, Seminaren, Webinaren, Workshops, organisierten Spaziergängen etc. teil. Dies gilt auch die Ausbildungseinheiten, die auf dem Freilaufgelände – „Koppel“ – der Hundeschule stattfinden.
(2) Der Kunde haftet für alle von ihm und/oder seinem Hund während der Teilnahme an Ausbildungseinheiten, Seminaren, Webinaren, Workshops, organisierten Spaziergängen etc. verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Hund im Rahmen einer Ausbildungseinheit auf Weisung der Hundeschule ableint.
(3) Die Haftung der Hundeschule ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; hierzu zählt insbesondere die Verpflichtung der Hundeschule zur tierschutzrechtskonformen Ausbildung von Hunden. Der Haftungsausschluss gilt des Weiteren nicht für die Haftung für sonstige
Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Hundeschule oder durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Hundeschule verursacht werden.
(4) Der Kunde stellt die Hundeschule von Schadensersatzansprüchen Dritter, die den Kunden während des Trainings oder einer Hundegruppe begleiten, frei. Die Freistellung gilt nicht in den Fällen von Abs. (3) Sätze 2 und 3.
(5) Auf dem Ausbildungsgelände gilt die Hausordnung der Hundeschule.

§ 10 Verwendung von Bildmaterial durch die Hundeschule; Erstellung von Bildmaterial
durch den Kunden
(1) Die Hundeschule ist berechtigt, Bild- oder Tonaufnahmen, die von ihr während der Ausbildungseinheiten, Seminare, Webinare, Workshops, organisierten Spaziergängen etc. von Kunden und/oder Hunden fertigt, zur Darstellung ihrer Ausbildungsarbeit oder ihres Angebots an Seminaren, Webinaren, Workshops, organisierten Spaziergängen etc. auf ihrer Internetpräsenz zu veröffentlichen oder für Fachpublikationen, Fachbücher,
Lehr- und Schulungsunterlagen zu verwenden, es sei denn, der Kunde widerspricht dieser Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen durch Erklärung in Textform.
(2) Der Kunde darf von Ausbildungseinheiten, Seminaren, Webinaren, Workshops, organisierten Spaziergängen etc. Bild- oder Tonaufzeichnungen auf welchem Speichermedium auch immer nur nach vorheriger Zustimmung der Hundeschule in Textform anfertigen.

§ 11 Urheberrecht
Sämtliche Unterlagen, Arbeitspapiere, Konzepte, Anleitungen, Handouts etc. der Hundeschule oder von Dozenten und Referenten, die dem Kunden im Rahmen und aus Anlass der Teilnahme an Ausbildungseinheiten, von Seminaren, Webinaren, Workshops, organisierten Spaziergängen etc. ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist ausschließlich für private Zwecke des Kunden erlaubt. Sämtliche Rechte im Sinne von § 15 UrhG  – z.B. Vervielfältigung, Verbreitung, Wiedergabe durch Bild- und Tonträger etc. – stehen ausschließlich der Hundeschule zu. Dem Kunden sind sämtliche Verwertungshandlungen im Sinne von § 15 UrhG untersagt.

Stand: 04 /2021